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Kinder- und Jugendschutz
Laut dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) liegt die Aufgabe des Jugendschutzes darin, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Diese Gefahren können sich aus einer Vielzahl von kaum überschaubaren Einflüssen auf Kinder und Jugendliche – beispielsweise Suchtmittel, Kriminalität und Medien – ergeben.
Der Kinder- und Jugendschutz gliedert sich dabei in drei Säulen, aus denen sich unsere Aufgaben und Schwerpunkte ergeben.
Unsere Aufgaben & Schwerpunkte
1. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz:
Über den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden präventive Maßnahmen durchgeführt, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aber auch Eltern und Multiplikatoren im Vorhinein über Jugendschutzthemen aufzuklären und zu sensibilisieren.
Darunter zählen unter anderem Suchtprävention, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik, Straffälligkeit und gewalttätiges/aggressives Verhalten, Gesundheitserziehung und noch vieles mehr.
Unsere Angebote/Maßnahmen:
- HaLT, ein Alkoholpräventionsprojekt. Nähere Infos unten oder unter Jugendtreff am Markt
- Lokal-global, Medienpädagogik. Nähere Infos unter Jugendtreff am Markt
- Themenwochen mir verschiedenen Schwerpunkten (z.B. Nachhaltigkeit, gesunde Ernährung)
2. Struktureller Jugendschutz
Hier stehen die infrastrukturellen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche in ihrem Lebensraum im Mittelpunkt. Wie kinder- bzw. jugendfreundlich ist der Stadtteil? Gibt es genug attraktive Orte, die in der Freizeit besucht werden können und kommt man gut von einem Punkt zum Anderen?
Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen werden mögliche Gefährdungspotentiale eingeschränkt.
Unsere Angebote im Bereich Freizeit
- Bereitstellen von Jugendräumen
- Ferienprogramme
- Veranstaltungen
3. Gesetzlicher Jugendschutz
Dieses Handlungsfeld beschriebt den „klassischen“ Jugendschutz. Hier geht es in erster Linie um die Einhaltung von Gesetzten und Vorgaben und richtet sich vor allem an Erwachsene, Gewerbebetreibende und Institutionen.
Unsere Aufgaben / Maßnahmen
- Jugendschutzkontrollen und Aufklärungsarbeit während der Faschingszeit in Kooperation mit Ordnungsamt und Polizei
- Einhalten des Jugendschutzgesetzes und der Jugendschutzrichtlinien während Veranstaltungen
Jugendschutz need-to-knows
Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
Eine erziehungsbeauftragte Person übernimmt für einen bestimmten Zeitraum die Erziehungsaufgaben. Damit ist die Beaufsichtigung oder Betreuung gemeint. Sie soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen, aber auch andere vor Schäden bewahren, die durch das Kind oder Jugendlichen verursacht werden könnten.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nicht ohne Begleitung in einer Gaststätte aufhalten. Ist der Jugendliche mindestens 16 Jahre alt, kann er sich in einer Gaststätte aufhalten, ohne dass ihn eine personensorgeberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte Person begleiten muss. Dies gilt aber nur für die Zeit von 5 Uhr morgens bis 24 Uhr abends. Will er sich nach 24 bis 5 Uhr morgens dort aufhalten, müssen ihn die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person begleiten.
Der Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht, über 16, aber unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet werden. Werden die Jugendlichen jedoch von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet, dann gelten diese Einschränkungen nicht.
Für alle unter 18 verboten: branntweinhaltige Getränke wie Schnaps, Likör, Grappa, Cocktails, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola-Rum oder branntweinhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen.
Die Alterskennzeichen für Filme oder Videospiele sind keine pädagogischen Empfehlungen. Vor allem jüngere Kinder reagieren unterschiedlich auf Gewalt oder angstauslösende Darstellungen. Aber auch bei älteren Jugendlichen können bestimmte Inhalte desorientierend wirken und die Entwicklung beeinträchtigen, sodass hier nach wie vor die Eltern zu entscheiden haben, was gesehen wird und was nicht. Informationen über die Kriterien zu den Altersfreigaben erteilen die Institutionen der Selbstkontrolle FSK, USK und FSF.
Der Aufenthalt bei allen Veranstaltungen, die durch das Jugendamt oder anerkannte Träger der Jugendhilfe begleitet oder veranstaltet werden, darf für Kinder unter 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden. Sind die Kinder und Jugendlichen in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person, gelten keine zeitlichen Einschränkungen.
Erziehungsbeauftragung
Wenn dein Kind länger als laut Jugendschutz erlaubt ohne Erziehungsberechtigte ausgehen möchte (Disco, Kinobesuch), muss es durch eine sogenannte „erziehungsbeauftragte Person“ begleitet werden.
Die erziehungsbeauftragte Person muss ihre Berechtigung darlegen, wenn sie danach gefragt wird. Über die Form der Darlegung sagt das Gesetz nichts, dies kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Hilfreich dabei kann der sogenannte „Mutti- oder Partyzettel“ sein.
Eine Version davon findest du hier: https://muttizettel.net/muttizettel.pdf
Oder schau auf der Seite des Clubs oder der Gaststätte nach, die besucht wird.
Das musst du bedenken:
- Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig
- Sie sollte reif genug und in der Lage sein, die Minderjährige oder den Minderjährigen in jeder Situation zu unterstützen.
- Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt gesichert
- Wenn du mit der erziehungsbeauftragten Person eine mündliche Vereinbarung triffst, solltest du im Zweifel für Rückfragen (telefonisch) erreichbar
- Es gelten weiterhin die Regeln zum Alkohol- und Tabakkonsum für Minderjährige.
HaLT – Hart am LimiT
HaLT ist ein bundesweites Suchtpräventionsprojekt der Villa Schöpflin, das für einen verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol einsteht.
Schlüsselbegriffe sind Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung.
Unsere Aktionen mit HaLT – Hart am LimiT
Alkoholpräventionsstand
Mit HaLT sind wir mit einem Alkoholpräventionsstand unterwegs, an dem du dich über einen verantwortungsbewussten Alkoholkonsum informieren kannst. Mit der Suchtbrille kannst du ausprobieren, wie es ist zu viel Alkohol getrunken zu haben oder an unserem Alkoholquiz teilnehmen.
Zertifizierte Jugendräume
Bevor ein neuer Jugendraum eröffnet wird, nehmen die Jugendlichen aus dem Vorstand an einer HaLT-Schulung teil. Dort lernen sie, wie man sicher und verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen kann und stellen Regeln für Alkoholkonsum in ihrem Jugendraum auf. Danach erhalten sie ihr HaLT-Zertifikat als sicherer Jugendraum.
Aktionswoche Alkohol
Einmal im Jahr findet in Kooperation mit dem Regionalen Arbeitskreis Suchtprävention (RAK) die Aktionswoche Alkohol statt. In dieser Woche dreht sich alles um das Thema Alkoholprävention. Wir sind mit unserem Stand unterwegs.
Lesungen & Theatervorführungen
Jedes Jahr finden im Rahmen der Suchtprävention verschiedene Veranstaltungen wie Lesungen oder Theatervorführungen statt. Dazu werden immer unterschiedliche Schulen eingeladen, die gemeinsam mit ihren Schülern morgens die Veranstaltung besuchen können. Am Abend findet die Veranstaltung dann meistens nochmal für Interessierte öffentlich statt.
FASD-Workshop
FASD steht für Fetale Alkoholspektrumstörung als Folge von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Das Workshop ist für SchülerInnen der Sekundarstufe zur Prävention und Aufklärung über FASD. Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll so Wissen rund um die Themen „Alkohol in der Schwangerschaft“ und FASD vermittelt, ihre Sensibilität im Umgang mit dem Thema erhöht und die Etablierung der sozialen Norm „Kein Alkohol in der Schwangerschaft“ gefördert werden.
Auf interaktive Weise wird ein Bewusstsein für die schädigende Auswirkung des Stoffes auf das ungeborene Kind und das damit verbundene Potenzial zur Ausbildung des Fetalen Alkoholsyndroms geschaffen.
Tom & Lisa Workshop
Regelmäßig gehen unsere HaLT-Multiplikatoren in Idar-Oberstein mit dem Alkoholpräventionsworkshop „Tom & Lisa“ in Schulklassen. Das hat zum Ziel, Jugendliche in ihrem Entwicklungsprozess hin zu einem risikobewussten Alkoholkonsum zu unterstützen und zu begleiten.
Der Workshop ist interaktiv und behandelt u.a. Themen wie Mythen rund um das Thema Alkohol, Partyspaß ohne Alkohol oder das richtige Reagieren in Gefahrensituationen. Viele Jugendliche machen die ersten Erfahrungen mit Alkohol im Alter zwischen 13 und 15 Jahren. Dementsprechend ist der Workshop für die Jahrgangsstufen der 7. Klassen angedacht.
Der Alkoholpräventionsworkshop wurde von Präventionsfachkräften der Villa Schöpflin gGmbH – Zentrum für Suchtprävention entwickelt und dank der Förderung der KKH Kaufmännische Krankenkasse bundesweit verbreitet.